SSI Schweiz als zentrale Anlaufstelle
Was der SSI Schweiz im Rahmen dieses Mandats tut
Als zentrale Anlaufstelle für transnationale Familienmediation in der Schweiz unterstützt der SSI Schweiz Familien, die von einer Kindesentführung oder einem grenzüberschreitenden Familienkonflikt betroffen sind. Der Informations- und Orientierungsdienst ist kostenlos und steht Eltern wie Fachpersonen offen. Mediation und Vormediation sind kostenpflichtig.
Information und Orientierung
Die telefonische Beratung informiert an allen Werktagen Privatpersonen, Fachorganisationen sowie Verwaltungs- und Gerichtsbehörden über den anwendbaren Rechtsrahmen und einvernehmliche Verfahren bei einer Kindesentführung oder einem grenzüberschreitenden Familienkonflikt.
Sie erhalten:
Klare Erklärungen zu Ihren Möglichkeiten, wenn das betroffene Land das Haager Übereinkommen von 1980 nicht unterzeichnet hat.
• Klare Erläuterungen zu den administrativen und rechtlichen Schritten, wenn ein Staat das Haager Übereinkommen von 1980 unterzeichnet hat.
Vermittlung an die zuständigen Stellen und an Fachpersonen des Netzwerks in der Schweiz.
• Eine Orientierung hin zur Familienmediation im Ausland.
Prävention, Wiederherstellung des Kontakts, Elternbegleitung
Sie können folgende spezialisierte Leistungen in Anspruch nehmen:
• Präventionsberatung zu internationaler Kindesentführung.
• Beratung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung.
• Parallele oder individuelle, kindzentrierte Elternbegleitung.
Vor-Mediation
Ziel der Vormediation ist es, den Parteien klare Informationen über die Mediation zu geben, insbesondere über ihre Grundsätze, ihre Vorteile und ihren allgemeinen Ablauf.
Kann oder will ein Elternteil den anderen nicht direkt kontaktieren, um eine Mediation vorzuschlagen, können unsere Mediatorinnen diesen ersten Schritt übernehmen.
Transnationale Familienmediation
Der SSI Schweiz bietet transnationale Familienmediationen vor Ort oder online an.
Mediation ist ein Weg, Konflikte selbstbestimmt und aussergerichtlich mit Hilfe einer neutralen Fachperson zu lösen. Ausgehend von den Bedürfnissen der Parteien stärkt die Mediation deren Kooperationsfähigkeit und ermöglicht zukunftsorientierte, faire Lösungen, die die Interessen aller respektieren.
Wir bearbeiten Mediationsanfragen zur Lösung grenzüberschreitender Konflikte in Bezug auf:
• die elterliche Verantwortung
• den Wohnsitz des Kindes
• eine mögliche Rückkehr des Kindes
• das grenzüberschreitende Besuchsrecht
• den Kontakt zwischen Kind und Eltern
Diese Anfragen können im Rahmen des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung (BG-KKE), im Auftrag der KESB, des BJ oder von Kindesschutzbehörden oder direkt von den betroffenen Personen eingehen.
Wie funktioniert eine transnationale Familienmediation?
Sie wird strukturiert von Mediatorinnen geführt, die auf die vielfältigen Herausforderungen grenzüberschreitender Konflikte spezialisiert sind. Die Beteiligten können ihre Mediationsvereinbarung anschliessend von der zuständigen Gerichtsbehörde genehmigen lassen und ihr so rechtliche Wirkung verleihen.
Der praktische Leitfaden des SSI zur transnationalen Familienmediation informiert genauer über den Ablauf einer Mediation, die behandelten Themen, die rechtlichen Fragen und Kindesentführungen. Der SSI Schweiz orientiert sich an der internationalen Charta für transnationale Familienmediation.
Und wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat?
In diesem Fall führen die zuständigen Behörden das Verfahren. Der SSI Schweiz wirkt ergänzend mit: Wir bieten dieselben Begleitleistungen und einvernehmlichen Verfahren an.
Dieses Mandat ist Teil der täglichen Arbeit des SSI Schweiz mit Familien und seiner Expertise zu Kindesentführungen und internationalen Familienkonflikten.
Fünf Konferenzen, zwanzig Jahre Dialog
Malta I bis V
Malta I — der Beginn des Dialogs
Erstes Treffen zwischen europäischen Staaten und Staaten mit islamischer Rechtstradition zum Erhalt der Beziehungen zwischen Kindern und Eltern, die in verschiedenen Ländern leben.
Malta II — die Malta-Erklärung
Aus den ersten beiden Konferenzen gehen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen hervor, die in der Malta-Erklärung zusammengefasst sind.
Malta III — Gründung der Arbeitsgruppe Mediation
Auf Empfehlung der Konferenz wird eine Arbeitsgruppe gebildet, um Mediationsstrukturen dort aufzubauen, wo das Übereinkommen von 1980 nicht anwendbar ist.
WendepunktDie Grundsätze für den Aufbau von Mediationsstrukturen
Die Arbeitsgruppe erarbeitet die Grundsätze, auf deren Basis die Staaten zentrale Anlaufstellen für transnationale Familienmediation bezeichnen können.
Hier setzt der SSI anMalta IV — Kurs auf den Beitritt zu den Übereinkommen
Die Expertinnen und Experten anerkennen die Notwendigkeit, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und insbesondere den Beitritt zu den Übereinkommen von 1980, 1996 und 2007 zu fördern.
Malta V — Valletta, 24.–27. September
Die HCCH-Übereinkommen als Brücken zwischen Civil Law, Common Law und islamischem Recht. Auf dem Programm: die Kafala und das Übereinkommen von 1996, die Stimme des Kindes in der Mediation und die Zukunft der Arbeitsgruppe. Die Schweiz war durch das Bundesamt für Justiz vertreten.
Die jüngste Konferenz