Was wir tun
Rechtsvertretung des Kindes
Der Stimme des Kindes Gehör verschaffen und seine Rechte in den Verfahren verteidigen, die es betreffen.

Kinder haben das Recht, ihrem Alter und ihrer Situation entsprechend informiert zu werden und in allen sie betreffenden Verfahren ihre Meinung zu äussern – gemäss Artikel 12 der UNO-Kinderrechtskonvention. Die Kindesvertretung sichert ihre Beteiligung und sorgt dafür, dass ihre Rechte, ihre Bedürfnisse und ihr übergeordnetes Interesse bei den Entscheidungen berücksichtigt werden, die sie betreffen.
Der SSI Schweiz bietet eine Kindesvertretung vor Behörden und Gerichten in der Schweiz an. Die Begleitung während des ganzen Verfahrens ist individuell und interdisziplinär. Sie kann insbesondere Gespräche mit dem Kind, die Analyse seiner Situation und seiner Bedürfnisse, Unterstützung beim Verständnis der Verfahren sowie Massnahmen umfassen, die seiner Stimme Gehör verschaffen und seine Rechte durchsetzen.
Rechtsberatung für unbegleitete Minderjährige im Kanton Genf
Im Auftrag des Genfer Jugendschutzdienstes (SPMi) oder des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts leistet der SSI Schweiz Rechtsberatung für ausländische unbegleitete Minderjährige im Kanton Genf.
Unsere auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte vertreten die Kinder vor den zuständigen Behörden und verteidigen ihre Interessen in Verfahren insbesondere zu Asyl, Wegweisung oder Aufhebung der vorläufigen Aufnahme. Sie können zudem im Namen des Kindes Gesuche um Aufenthaltsbewilligung oder Familiennachzug einreichen und Beiständinnen und Beistände beraten.
Kindesvertretung im Familienrecht in den Deutschschweizer Kantonen
Im Auftrag einer KESB oder eines Gerichts bietet der SSI Schweiz eine professionelle Kindesvertretung an, die auf Alter, Situation und interkulturellen Kontext des Kindes eingeht.
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) muss in Kindesentführungsverfahren eine Vertretung des Kindes im Sinne von Artikel 314abis ZGB bestellt werden, um seine Interessen zu wahren und ihm Gehör zu verschaffen. Unsere Juristin vertritt Kinder vor Behörden und Gerichten in der Deutschschweiz und ist auf Kindesentführungsverfahren vor Schweizer Gerichten spezialisiert.
Die Kindesvertretung wird auch in weiteren zivilrechtlichen Verfahren angeboten, die das Kind betreffen, etwa bei einer Fremdplatzierung, der Regelung der elterlichen Sorge und des Besuchsrechts, in Kindesschutzfällen, bei Interessenkonflikten mit Behörden oder Eltern oder bei drohenden Loyalitätskonflikten gegenüber den Eltern.
Asma erhält Asyl und findet ihre Mutter in der Schweiz wieder
2016 wurde das Asylgesuch von Asma*, einer eritreischen Staatsangehörigen, die mit 11 Jahren in die Schweiz gekommen war, abgelehnt. Nach der Beschwerde des SSI Schweiz, die auf das Risiko familiärer Verfolgung hinwies, erhielt Asma 2018 Asyl. Ihr Beistand beauftragte uns anschliessend, die nötigen Schritte für die Familienzusammenführung von Asma und ihrer Mutter einzuleiten. Nach einer ersten Ablehnung erteilten die Behörden der Mutter von Asma gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz.
* Name geändert