Was wir tun
Internationaler Erwachsenenschutz
Le SSI Suisse soutient les personnes adultes qui se trouvent dans un contexte transnational et présentent un besoin de protection.
Für Personen, für die eine Beistandschaft besteht, gibt es ein Instrument, um diesen Schutz über die Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten: das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ, 2000), dem die Schweiz angehört. Für alle anderen Personen sowie in Ländern, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben, wendet sich der SSI Schweiz direkt an die zuständigen Stellen, um die Kontinuität der Betreuung sicherzustellen.
Sozialabklärung
Vous vous inquiétez pour un membre de votre famille vulnérable vivant à l'étranger ? Le SSI Suisse peut signaler la situation aux services sur place, afin d’évaluer les conditions de vie la personne concernée et la référer aux autorités compétentes
Übertragung von Massnahmen
Quand une personne sous curatelle en Suisse veut ou doit quitter le territoire helvétique, le SSI Suisse s’active pour favoriser l’établissement de mesures de protection dans le pays de destination, soit en épaulant les autorités compétentes s’il agit d’un transfert de mesure en application à la Convention de La Haye de 2000, soit en prenant directement avec les services sociaux sur place.
Obtention de documents
Le SSI Suisse intervient à l’étranger pour obtenir des documents administratives (actes de naissance, certificats d’état civil, documents fonciers etc.) quand ils sont nécessaires dans des procédures en Suisse.
Amir: Ein Gebärdensprach-Dolmetschdienst, der ein Leben verändert
Amir ist gehörlos, stammt aus einer ehemaligen Sowjetrepublik und flieht wegen Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Orientierung aus seinem Land. Mangels spezialisierter Schulen erhielt er keine gute Bildung; er beherrscht die Schriftsprache kaum und kann sich nur in russischer Gebärdensprache mühelos verständigen.
Mit einem von einem französischen Konsulat ausgestellten Schengen-Visum stellt er zunächst in den Niederlanden ein Asylgesuch. Gemäss Dublin-Verordnung wird er nach Frankreich überstellt, das für sein Verfahren zuständig ist. In Marseille ist er ohne jegliche Information in Gebärdensprache auf sich allein gestellt und irrt zwei Tage lang am Flughafen umher, bis ihn ein Bekannter in die Schweiz bringt. Doch auch die Schweizer Behörden wollen ihn nach Frankreich zurückschicken, und er fürchtet, erneut ein Trauma zu erleben.
Der SSI organisiert in der Schweiz mehrere Treffen mit Dolmetschenden für russische und französische Gebärdensprache: um ihm das Asylverfahren in Frankreich zu erklären, ihm anzubieten, dass der SSI ihn begleitet, und vor allem, um ihn zu beruhigen. Der SSI informiert die für die Unterbringung zuständige Organisation über Amirs doppelte Verletzlichkeit und vermittelt ihm Kontakte zu Organisationen in Marseille, die LGBTQIA+-Personen und hörbehinderte Menschen unterstützen.
Dank dieser Vorarbeit erhält Amir sofort eine Unterkunft und später den Flüchtlingsstatus. Heute setzt er seinen Integrationsweg fort. Ohne die Vorbereitung durch den SSI und die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschenden wäre Amir völlig hilflos gewesen und hätte seine grundlegendsten Rechte nicht wahrnehmen können.
* Name geändert
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