Was wir tun
Internationaler Kindesschutz
Sich für die Rechte und den Schutz von Kindern einsetzen – über Grenzen hinweg.

Die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) anerkennt das Recht jedes Kindes auf Schutz, Wohlergehen und die Achtung seiner Rechte. Betrifft die Situation eines Kindes mehrere Länder, kann die Umsetzung dieser Rechte jedoch komplexer werden. Dies gilt insbesondere für Kinder in Gefährdungssituationen, in Familienkonflikten oder bei einer Entführung. Besondere Aufmerksamkeit gilt unbegleiteten Minderjährigen (MNA), deren Wege oft über mehrere Länder führen und die spezifische Schutzfragen aufwerfen.
Der SSI Schweiz wird in Situationen mit transnationaler Dimension tätig, um zum Kindesschutz beizutragen und Lösungen zu finden. Er berät und begleitet Behörden, Fachpersonen und Familien und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Dank seines Partnernetzwerks in rund 120 Ländern kann er insbesondere Sozialabklärungen im Ausland durchführen, die Meldung von Risikosituationen unterstützen, zur Übertragung von Schutzmassnahmen beitragen, die Beschaffung von Dokumenten erleichtern oder an der Vorbereitung und Umsetzung von Lösungen mitwirken, die der Situation des Kindes angepasst sind.
Unsere Handlungsfelder
Sozialabklärung im Ausland
Im Auftrag von Behörden oder Kindesschutzdiensten führen wir dank unseres Partnernetzwerks Sozialabklärungen im Ausland durch. Sie beleuchten die Situation des Kindes, seiner Eltern oder seines familiären Umfelds und tragen dazu bei, dass Entscheidungen am Kind, an seinen Bedürfnissen und seiner Meinung ausgerichtet werden.
Meldung von Risikosituationen
Wir informieren und unterstützen Fachpersonen, Behörden und Familien, die mit einer Situation konfrontiert sind, in der ein Kind im transnationalen Kontext gefährdet sein könnte.
Unterstützung bei der Übertragung von Schutzmassnahmen
Wir unterstützen die Einrichtung und Übertragung von Schutzmassnahmen von einem Land in ein anderes – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Partnern.
Internationale Kindesentführung
Wir begleiten Eltern und Fachpersonen bei einer internationalen Kindesentführung– in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Unser Team bringt die soziale und rechtliche Perspektive ein und kann die Schritte im Hinblick auf die Rückkehr des Kindes begleiten.
Internationale Unterbringung in Pflegefamilien
Die internationale Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, insbesondere im Zivil- und im Ausländerrecht. Auch die sozialen und finanziellen Anforderungen an die Pflegefamilie müssen berücksichtigt werden. Der SSI Schweiz informiert über das Verfahren, die nötigen Schritte sowie die wichtigsten rechtlichen Aspekte der internationalen Unterbringung in Pflegefamilien.
Beschaffung von Dokumenten
Wir unterstützen die Suche und Beschaffung von Dokumenten, die für den Kindesschutz oder für administrative und rechtliche Verfahren im transnationalen Kontext nötig sind.
Vorbereitung – Begleitung – Rückkehr (PAR)
Ein Kind unter Beistandschaft mit einer Schutzmassnahme befindet sich infolge seines eigenen Ortswechsels oder desjenigen einer Drittperson in einem anderen Land. Entweder muss dieses Kind in die Schweiz zurückkehren, oder es befindet sich in der Schweiz und muss in sein Land zurück. Im Auftrag der zuständigen Behörden kann der SSI Schweiz eine solche Rückkehr organisieren und begleiten – durch Fachpersonen des SSI Schweiz oder in Zusammenarbeit mit seinen Partnern im Ausland.
Kindesvertretung
Der SSI Schweiz trägt dazu bei, dass die Stimme des Kindes gehört wird und dass seine Rechte und sein übergeordnetes Interesse in den Verfahren, die es betreffen, berücksichtigt werden (Asyl- und Ausländerrecht im Kanton Genf, Familienrecht in den Deutschschweizer Kantonen).
Ein internationaler Rechtsrahmen
Der SSI Schweiz arbeitet mit den Behörden bei der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen zusammen.
Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung
UNO-Kinderrechtskonvention (KRK)
Haager Übereinkommen über den internationalen Kindesschutz
Lebensgeschichte
Der SSI Schweiz hilft, drei junge Schwestern vor weiblicher Genitalbeschneidung zu schützen
Arwa, Malika und Gadi* wurden in einer Stadt in Burkina Faso geboren, in der die Beschneidung von Mädchen weit verbreitet ist. Trotz des Drucks der Familie väterlicherseits lehnen die Eltern diese Praxis entschieden ab und können sich ihr entziehen. Nach dem frühen Tod des Vaters wird die Mutter jedoch von ihren Schwiegereltern bedroht. Sie flieht und versteckt ihre drei Töchter bei einer Freundin in einer anderen Stadt. Gelockt von falschen Arbeitsversprechen und in der Hoffnung, dass ihre Töchter später nachkommen können, beschliesst die Mutter auszureisen und gelangt in ein europäisches Land. Statt Sicherheit zu finden, gerät sie dort in die Fänge eines Menschenhändlerrings. Erneut gelingt ihr die Flucht, diesmal in die Schweiz. Mit Hilfe einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel versucht sie, ihre Töchter in Sicherheit zu bringen. Die Sozialarbeiterin der Institution beauftragt den SSI Schweiz, einen Bericht über die Situation in Burkina Faso zu erstellen. Da die Mutter die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung nicht erfüllt, unterstützen wir einen Antrag auf humanitäre Visa für Arwa, Malika und Gadi. Noch bevor der positive Entscheid eintrifft, wird Arwa von ihren Grosseltern entführt. Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation vor Ort entwickeln wir eine Strategie und können die Grosseltern überzeugen, sie freizulassen. So kann Arwa wenige Tage nach ihren beiden Schwestern zu ihrer Mutter in die Schweiz reisen.
*Namen geändert